Grundsätze
- Innerhalb eines Schuljahres sind mindestens zwei Sitzungen durchzuführen.
- Der Schulelternsprecher lädt zu den Sitzungen ein.
- Auf Antrag des Schulleiters oder von 2 Drittel der Mitglieder des SEB ist innerhalb von drei Wochen eine Sitzung anzuberaumen.
- Der Sitzungsort ist die Schule, sofern der SEB keinen anderen Sitzungsort bestimmt.
- Die Einladungsfrist beträgt –- vom Austeilungstermin an gerechnet –- mindestens zwei Wochen.
- An den Sitzungen nimmt der Schulleiter grundsätzlich teil. In besonderen Fällen kann der SEB aber auch alleine tagen.
Themenschwerpunkte der Sitzung vom 03.11.2009
- Überarbeitung des Internetauftritts der Elternmitwirkung an der Grundschule.
- Organisation / Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Schulfestes 2010.
- Mitwirkung bei der Entwicklung eines Qualitätsprogramms